Am 22.03.2020 hat die Bundesregierung im Dialog mit den Ländern beschlossen, dass Ansammlungen von mehr 2 Personen im öffentlichen Raum verboten sind. Dies ist sicherlich eine maßgebende Entscheidung mit der stetigen Zielsetzung die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Damit sind auch imkerlichen Arbeiten an den Bienenvölkern, sogar mit einer Hilfsperson, weiterhin ohne jeglichen Genehmigung möglich.